Quickinfo
ausgenommen sind:
Kleinunternehmen ohne USt-Voranmeldung
es gilt: elektronische Zustellung ab 01.01.2020
Elektronische Zustellung
Gemäß eGovernment-Gesetz (BGBl. I Nr. 10/2004) §1b gilt für alle Unternehmen in Österreich (Ausnahme: jene Unternehmen der Kleinunternehmerregelung, die keine Voranmeldung zur Umsatzsteuer durchführen: Jahresumsatz < 30.000 €; Stand 2019).
Somit sind Sie ab dem 01.01.2020 verpflichtet, für die elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten das Unternehmen betreffend zu gewährleisten. Dazu bedarf es jedoch eines "sicheren Postkastens", der mit dem USP (Unternehmens-Service-Portal) zur Verfügung gestellt wird.
Um sich dort einen Zugang zu verschaffen, ist eine elektronische Signatur (Bürgergkarte oder Handy-Signatur) oder ein FinanzOnline-Zugang notwendig. Danach können Sie den sogenannten "Postbevollmächtigten" im Unternehmen definieren. Für diesen führen Sie die Registrierung des "MeinPostkorb" durch und sind in Folge empfangsbereit.
Klingt umständlich? Ja, wenn man dies zum ersten Mal machen soll, sicher. Holen Sie sich dafür geförderte Hilfe eines Beraters, der diese Schritte gemeinsam mit Ihnen durchführt. Dann ist es ganz einfach.