Quickinfo
€ 50.000,- Strafe wegen Vergehen gegen die DSGVO
Newsletter #4-2019 der Datenschutzbehörde
50.000 Gründe, die vermeidbar waren
Einem Unternehmen der Gesundheitsbranche wurden € 50.000,- als Strafe ausgesprochen - was (einfach) zu vermeiden gewesen wäre.
Die Prüfung der Datenschutzbehörde gegen Ende des Jahres 2018 hat mehrere Verstöße ergeben, die im hier verlinkten Bescheid angeführt sind:
- gegen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutz-Beauftragten verstoßen
- gegen die Bestimmungen betreffend die Bedingungen für die Einwilligung zur Datenverarbeitung verstoßen
- gegen die Informationspflichten verstoßen
- gegen die Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verstoßen
Mit August erging dann der (noch nicht rechtskräftige) Bescheid inkl. Strafe über € 50.000,-
Hier der gesamte Text im Newsletter der DSB #4-2019
Das wäre vermeidbar gewesen
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